Hundegesetzgebung im Kanton Zürich

Das Wichtigste in Kürze

 
 

Ausbildungspflicht für grosse und massige Hunde geboren nach dem 31.12.2010

Zu den grossen und massigen Hunden gehören alle Hunde (auch Mischlinge) welche eine Schulterhöhe ab 45 cm sowie ein Körpergewicht über 16 kg haben.

Bei Übernahme als Welpe ca. 10 – 16 Wochen

>  Welpengruppe 4 Lektionen
>  Junghundekurs 10 Lektionen (muss bis zum 18. Lebensmonat absolviert  sein)

Konnte nur der Welpen- oder Junghundekurs besucht werden gilt:

>  Erziehungskurs 10 Lektionen

Konnte weder der Welpen- noch der Junghundekurs besucht werden gilt:

>  Erziehungskurs 20 Lektionen

Bei Übernahme zwischen 16 Wochen und 18 Monaten

>  Junghundekurs 10 Lektionen (muss bis zum 18. Lebensmonat absolviert sein)

Wenn ein Welpenkurs nicht besucht bzw. nachgewiesen werden kann, gilt:

>  Zusätzlich zum Junghundekurs ein Erziehungskurs von 10 Lektionen

Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden ist gilt:

>  Erziehungskurs 20 Lektionen

Bei Übernahme zwischen 18 Monaten und 8 Jahren

>  Erziehungskurs 10 Lektionen

Bei Übernahme 8 Jahre und älter

>  Keine Ausbildungspflicht

Ferner gibt es zu beachten: Kampfhundeverbot

Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential (Rassetypenliste II) dürfen ab dem 01.01.2010 nicht mehr neu gehalten oder gezüchtet werden.

Zur Rassentypenliste II gehören Hunde mit mindestens 10% Blutanteil von Hunden der folgenden Rassetypen: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog.

Im Kanton Zürich gilt für Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential im öffentlich zugänglichen Raum eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht.

Wichtig zu Wissen

Jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens CHF 1 Mio. abgeschlossen haben.

Die Hundehalter sind nach der neuen Ausbildungspflicht dazu verpflichtet, die Bestätigung über jeden besuchten Kurs innert Monatsfrist bei der Wohngemeinde einzureichen.

Jeder Hund muss identifizierbar sein. Das heisst, jeder Hund muss mittels eines Mikrochip gekennzeichnet sein (Hundedatenbank AMICUS).

Jeder Hund muss der Wohngemeinde gemeldet werden (innert 10 Tagen nach Übernahme).

Es muss auch jede Namens- und Adressänderung der Gemeinde und der AMICUS gemeldet werden. Auch wenn der Hund sein Halter wechselt oder stirbt muss eine Meldung erfolgen.

Weitere Details und Informationen finden Sie unter folgendem Link:

www.veta.zh.ch

Wissenswertes finden Sie auch in der Informationsbroschüre „Hundehaltung - Information zur neuen Hundegesetzgebung“.

Kontakt

 
 

dogbalance
Pascale Groner Kuhn
Unterdorfstrasse 2
8933 Maschwanden
+41 43 466 52 40
+41 79 777 10 72
info@dog-balance.ch

facebook

Unser Hundeplatz liegt am Höfibach in Hedingen.

 
 

© dogbalance